Informationen über die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Sozialbetreuer/in

Schulform: 2-jährige Berufsfachschule (berufsqualifizierend)

1. Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

1.1 Aufgaben

Der Sozialbetreuer/ die Sozialbetreuerin unterstützt ausgebildete Fachberufe in den Bereichen der Familien-, Alten-, Behindertenhilfe oder in medizinischen Einrichtungen. Sie wirken mit bei der Pflege, Betreuung und Versorgung hilfsbedürftiger Menschen aller Altersklassen.

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1.2 Tätigkeitsmerkmale

  • Mitwirkung und Durchführung von pflegerischen Maßnahmen
  • Betreuungs- und Versorgungsmaßnahmen bei behinderten, kranken oder alten Menschen
  • Durchführung hauswirtschaftlicher Arbeiten wie Reinigung und Textilpflege
  • Zubereitung von Nahrung und deren Darreichung
  • Gesprächsführung mit alten und hilfsbedürftigen Menschen
  • Durchführung von Maßnahmen der Ersten Hilfe
  • Mitteilung aller Beobachtungen

2. Die Ausbildung

Die Ausbildung zum Sozialbetreuer/in dauert 2 Jahre. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in voller Verantwortung der Schule. In den Fächern des theoretischen Lernbereiches werden Grundlagen zum Verständnis menschlichen Verhaltens und Erlebens gelegt und Kenntnisse und Einsichten vermittelt, die zum beruflichen Handeln befähigen. In den Fächern des fachpraktischen Lernbereiches werden grundlegende Fertigkeiten vermittelt, die zur Pflege, Betreuung und Versorgung hilfsbedürftiger Menschen erforderlich sind. Integrierte Praktika in Altenheimen, Sozialstationen und Kindereinrichtungen sollen das theoretische Wissen erlebbar und nachvollziehbar machen, notwendige Fertigkeiten üben und festigen. Voraussetzungen für einen Ausbildungsplatz sind der Hauptschulabschluss mit möglichst guten Leistungen in Deutsch und den naturwissenschaftlichen Fächern. Über Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Ehrlichkeit und die Neigung zum einfühlsamen Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen sollte der Bewerber verfügen.

Am Ende der Ausbildung erfolgen schriftliche, praktische und mündliche Prüfungen vor dem Prüfungsausschuss der Schule. Die Ausbildung endet nach bestandener Prüfung als "Sozialbetreuerin" oder "Sozialbetreuer".

Schüler, die die Ausbildung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 abschließen und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse entsprechend einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht nachweisen, erhalten im Abschlusszeugnis den Vermerk, dass sie einem dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss erworben haben.

3. Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung sind:

  • Hauptschulabschluss oder einem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss
  • Gesundheitszeugnis (§ 32 Jugendarbeitsschutzgesetz; Formular beim Einwohnermeldeamt)
  • Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln § 43 Abs. 5 IfSG (Achtung: Bei Neuausstellung des Nachweisheftes darf es nicht älter als 3 Monate zu Ausbildungsbeginn sein!)
  • Ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a BZRG
  • Voraussetzungen wie im Punkt 2 kurz beschrieben
  • vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz)

Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.

4. Bewerbung für eine Ausbildung

Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr muss bis spätestens 31.03. des Jahres an der

SBBS Gesundheit und Soziales Jena
Rudolf-Breitscheid-Straße 56/58
07747 Jena

Tel. 03641/3557-13
Fax 03641/3557-29

eingereicht werden. Darüber hinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt.

Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:

  • Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • Gesundheitszeugnis (§ 32 Jugendarbeitsschutzgesetz; Formular beim Einwochnermeldeamt oder formlos vom Hausarzt)
  • Ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
  • 2 Passbilder
    Nach Erhalt der Zulassung bitte einreichen:
  • Kopie des Nachweisheftes für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln § 43 Abs. 5 IfSG (Achtung: Bei Neuausstellung des Nachweisheftes darf es nicht älter als 3 Monate zu Ausbildu
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30

Sofern Sie einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag beifügen, senden wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen gern zurück.

5. Kosten und Vergütung

Die Ausbildung ist kostenfrei. Schulbücher können zum Teil als Leihexemplare von der Schule kostenfrei bezogen werden. Kopien für Arbeitsblätter, Umdrucke und Skripten sind zu bezahlen.

Schüler, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgesetzten Beihilfen beantragen. Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

6. Unterbringung

Um die Unterbringung bemüht sich der Schüler bei Bedarf selbst. Wohnheimplätze können beantragt werden:

Internationaler Bund
Gesellschaft für Beschäftigung und Soziale Dienste mbH

Am Herrenberg 3

07745 Jena

Tel. 03641 687230

7. Informationen und Sprechzeiten

Weitere Auskünfte erhalten Sie zu Informationstagen in der Schule. Außerdem stehen wir Ihnen für Gespräche und Beratungen zur Verfügung.