anaest1

Schulform:

1. Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

1.1 Eigenverantwortlich insbesondere die folgenden Aufgaben auszuführen:

1.2 Im Rahmen der Mitwirkung insbesondere die folgenden Aufgaben auszuführen:

2 Die Ausbildung

anaest2Die Ausbildung zur/zum Anästhesietechnischen Assistent/in baut auf einem mittleren Bildungsabschluss auf und führt in 3 Jahren zum Berufsabschluss. Die Ausbildung stellt hohe Anforderungen an Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und die Persönlichkeit des Schülers. Gute Vorkenntnisse in den naturwissenschaftlichen Fächern, seelische und körperliche Belastbarkeit, rasches und klares Erfassen, selbstständiges Denken, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und die Fähigkeit zum Umgang mit dem Menschen sind Voraussetzungen, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis. Die praktische Ausbildung erfolgt in enger Kooperation mit dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb und anderen Kliniken in Thüringen, in denen Praktika in unterschiedlichen Fachbereichen durchgeführt werden.

Der Absolvent erhält nach bestandener staatlicher Abschlussprüfung ein Abschlusszeugnis der Schule und ein Zeugnis über die Prüfung mit der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung

„Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent“.

2.1 Theoretische Ausbildung – Gesamtstundenzahl : 2100

Der theoretische Unterricht ist in Kompetenzschwerpunkte strukturiert, deren
Wissensgrundlagen folgende Schwerpunkte umfasst:

2.2 Praktische Ausbildung – Gesamtstundenzahl: 2500

Die praktische Ausbildung umfasst den Einsatz in verschiedenen operativen
Fachbereichen.

3 Bewerbung

Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr erfolgt am

Universitätsklinikum Jena
Geschäftsbereich Personalmanagement
Abteilung Personalentwicklung
Kastanienstr. 1
07747 Jena
oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

oder bei anderen Kliniken in Thüringen (z.B. in Saalfeld, Sonneberg, Suhl, Gera, Apolda, Zeitz/Naumburg, Erfurt).

 

4 Zugangsvoraussetzungen

Über die Bewerbungsfristen informieren Sie sich bitte beim Ausbildungsbetrieb.

Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:

Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.

Eine gemeinsame Zulassungskommission, bestehend aus Vertretern der Schule und den Kliniken, entscheidet über eine Zulassung zur Ausbildung. Die Ausbildung beginnt jeweils zum 1. September.

5 Kosten und Vergütung

Die Ausbildung ist kostenfrei. Schulbücher können z. T. als Leihexemplare von der Schule kostenfrei bezogen werden. Kopien von Arbeitsblättern, Umdrucken und Skripten sind zu bezahlen. Der Ausbildungsbetrieb (Kliniken) schließt mit dem Schüler einen Ausbildungsvertrag ab, zahlt eine Ausbildungsvergütung und regelt den Urlaub.

Kosten, die zusätzlich entstehen (z. B. Fahrtkosten bei Fachpraktika) übernimmt weder der Ausbildungsbetrieb noch die Schule, dafür ist der Schüler eigenverantwortlich.

6 Unterbringung

Um die Unterbringung bemüht sich der Schüler selbst. Wohnheimplätze können beantragt werden:

Internationaler Bund; Gesellschaft für Beschäftigung und Soziale Dienste mbH
(IB GmbH)
Am Herrenberg 3
07745 Jena
Tel.: 03641/687230
bzw. Möglichkeiten des Universitätsklinikums Jena erfragen.