Fachrichtung Gesundheit und Soziales

Schulform: Fachoberschule

1. Ziel und Gliederung der Fachoberschule

Die Fachoberschule ist eine Schulform der berufsbildenden Schule, die zur Fachhochschulreife führt.

Dazu gibt es 2 Möglichkeiten:

alt

Die Schüler/innen erwerben mit der Fachhochschulreife die Voraussetzungen für die Zulassungen zum Studium an Fachhochschulen der Bundesrepublik Deutschland. Nach bestandener Prüfung erhalten die Schüler/innen ein Zeugnis.

2. Aufnahmevoraussetzungen

Klassenstufe 11/12

Klassenstufe 12

3. Die Ausbildung in der Fachoberschule

Die Bewerbungsunterlagen werden ständig entgegen genommen, jedoch spätestens bis zum 31.03. des beginnenden Ausbildungsjahres. Darüber hinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt.

Dazu gehören:

Klassenstufe 12

Klassenstufe 11/12

Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.

Nach Erhalt der Zulassung bitte einreichen: 
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30

Sofern Sie einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag beifügen, senden wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen gern zurück.

4. Organisation des Unterrichtes

Der Unterricht in der einjährigen Fachoberschule erfolgt ganzjährig mit jeweils 36 Wochenstunden.

Der Unterricht in der zweijährigen Fachoberschule  erfolgt in der Klassenstufe 11 im Wechsel von je 2 Tagen Theorie und 3 Tagen Praxis pro Woche. Das Praktikum wird von jedem Schüler selbst noch vor Schuljahresbeginn organisiert und findet in Kindergärten, Alten- und Pflegeheimen, Klinikeinrichtungen oder ähnlichen sozialen Einrichtungen statt. In  der Klassenstufe 12 erfolgt der Unterricht ganzjährig mit jeweils 36 Wochenstunden.

5. Kosten und Vergütung

Die Ausbildung ist kostenfrei. Schulbücher können zum Teil als Leihexemplare von der Schule kostenfrei bezogen werden. Kopien für Arbeitsblätter, Umdrucke und Skripten sind zu bezahlen.

Schüler, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgesetzten Beihilfen beantragen. Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

6. Unterbringung

Um die Unterbringung bemüht sich der Schüler bei Bedarf selbst. Wohnheimplätze können beantragt werden:

Internationaler Bund
Gesellschaft für Beschäftigung und Soziale Dienste mbH

Am Herrenberg 3

07745 Jena

Tel. 03641 687230

7. Informationen und Sprechzeiten

Weitere Auskünfte erhalten Sie zu Informationstagen in der Schule. Außerdem stehen wir Ihnen für Gespräche und Beratungen zur Verfügung.