Die/der Medizinische/r Fachangestellte/r helfen dem Arzt/der Ärztin bei der Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben.
Sie/er unterstützt ihn bei seiner Tätigkeit, indem sie/er sich ihm bei der Betreuung und Behandlung der Patienten assistiert, auf Anordnung spezielle Tätigkeiten ausübt, sowie einzelne Arbeitsbereiche in der Praxis eigenständig betreut.
Die Ausbildung zum Medizinischen Fachangestellten dauert 3 Jahre. Die praktische Ausbildung erfolgt in voller Verantwortung bei einem niedergelassenen Arzt oder einem Klinikum, der mit dem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag abschließt. Begleitend dazu erfolgt die theoretische Ausbildung in der Berufsschule (in der Regel 2 Tage in der Woche). Die Lerninhalte der praktischen und der theoretischen Ausbildung sind in sachlicher und zeitlicher Hinsicht aufeinander abgestimmt.
Voraussetzungen für einen Ausbildungsplatz sind eine gute Allgemeinbildung, eine sichere Rechtschreibung sowie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern. Ebenso sollten die Neigung zum helfenden Umgang mit Menschen, ausgeprägtes Interesse für medizinische Sachverhalte, Flexibilität, rasche Auffassungsgabe, Zuverlässigkeit, Verantwortungsgefühl, Verschwiegenheit und Sorgfalt beim Bewerber vorhanden sein.
Gemäß der Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes erfolgt während der Ausbildung eine Zwischenprüfung. Am Ende der Ausbildungszeit erfolgt eine schriftliche und praktiksche Abschlußprüfung vor dem Prüfungsausschuß der Landesärztekammer des Freistaates Thüringen.
Die Ausbildung endet mit bestandener Abschlussprüfung. Die Landesärztekammer des Freistaates Thüringen überreicht die Urkunde zur Anerkennung des Berufsabschlusses als
„Medizinische Fachangestellte “ oder „Medizinischer Fachangestellter“.
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung sind:
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.
Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr kann ständig beim niedergelassenen Arzt/Ärztin oder in einem Klinikum eingereicht werden, spätestens jedoch bis Oktober des laufenden Jahres.
Der/die niedergelassene Arzt/Ärztin oder die Personalabteilung des Klinikums schließt mit dem/der Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag ab, in dem Ausbildungsvergütung und Urlaub geregelt sind.
Weitere Auskünfte erhalten Sie zu Informationstagen in der Schule. Außerdem stehen wir Ihnen für Gespräche und Beratungen zur Verfügung.