Der Sozialassistent / die Sozialassistentin unterstützt ausgebildete sozialpädagogische oder sozialpflegerische Fachkräfte in den Bereichen der
Familien-, Alten-, Behindertenhilfe. Sie wirken mit bei der Pflege, Betreuung und Versorgung hilfsbedürftiger Menschen aller Altersklassen.
Mitwirkung und Durchführung von pädagogischen und pflegerischen Maßnahmen,
Betreuungs- und Versorgungsmaßnahmen bei behinderten, kranken oder alten Menschen.
Durchführung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Zubereitung von Nahrung und deren Darreichung. Gesprächsführung mit alten und hilfsbedürftigen Menschen. Mitwirkung bei der Erziehung von Kindern. Durchführung von Beschäftigungen, Festen und Feiern im Bereich der Elementarerziehung.
usw.
Die Ausbildung zum/zur Sozialassistent/in dauert 2 Jahre. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in voller Verantwortung der Schule. In den Fächern des theoretischen Lernbereiches werden Grundlagen zum Verständnis menschlichen Verhaltens und Erlebens gelegt, sowie Kenntnisse und Einsichten vermittelt, die zum beruflichen Handeln befähigen.
In den Fächern des fachpraktischen Lernbereiches werden grundlegende Fertigkeiten vermittelt, die zur Unterstützung der Pflege, Erziehung, Betreuung und Versorgung von Kindern, Hilfsbedürftigen, alten und kranken Menschen erforderlich sind. Integrierte Praktika in Kindereinrichtungen, Altenheimen, Sozialstationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sollen das theoretische Wissen erlebbar und nachvollziehbar machen, notwendige Fertigkeiten üben und festigen. Voraussetzung für diese Ausbildung ist ein Realschulabschluss mit guten Leistungen in Deutsch und den naturwissenschaftlichen Fächern. Über Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Ehrlichkeit, gute Umgangsformen und die Neigung zum einfühlsamen Umgang mit Kindern, hilfsbedürftigen alten und kranken Menschen sollte der Bewerber verfügen.
Am Ende der Ausbildung erfolgen schriftliche, praktische und mündliche Prüfungen in der Schule. Die Ausbildung endet nach bestandener Prüfung als
„Sozialassistentin“ oder „Sozialassistent“
Hinweis:
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung sind:
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.
Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr muss bis spätestens 31.03. des Jahres an der:
SBBS für Gesundheit und Soziales
Rudolf-Breitscheid-Str. 56/58
07747 Jena
eingereicht werden. Darüber hinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:
Sofern Sie einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag beifügen, senden wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen gern zurück.
Die Ausbildung ist kostenfrei. Schulbücher können zum Teil als Leihexemplare von der Schule kostenfrei bezogen werden. Kopien für Arbeitsblätter, Umdrucke und Skripten sind zu bezahlen.
Schüler, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgesetzten Beihilfen beantragen. Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Um die Unterbringung bemüht sich der Schüler bei Bedarf selbst. Wohnheimplätze können beantragt werden:
Internationaler Bund
Gesellschaft für Beschäftigung und Soziale Dienste mbH
Am Herrenberg 3
07745 Jena
Tel. 03641 687230
Weitere Auskünfte erhalten Sie zu Informationstagen in der Schule. Außerdem stehen wir Ihnen für Gespräche und Beratungen zur Verfügung.