Berufliches Gymnasium (Gesundheit und Soziales)

1. Ziel und Gliederung des beruflichen Gymnasiums

Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit und erstreckt sich auf die Klassenstufen 11 bis 13. Während der Ausbildung werden die Lernziele des beruflichen Gymnasiums vermittelt.

 

Die Schülerinnen und Schüler des beruflichen Gymnasiums erwerben mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium an wissenschaftlichen Hochschulen oder Universitäten der Bundesrepublik Deutschland.

Die Abiturprüfung findet am Ende der Klassenstufe 13 statt. 

Entsprechend dieser Fachrichtung eignen sich die Schüler auch gesundheits- und sozialwissenschaftliche Kenntnisse an. Dabei wird in idealer Weise allgemeines und angewandtes berufliches Lernen miteinander verbunden. Deshalb ist diese Ausbildung besonders für ein Studium in medizinischer, sozialer oder naturwissenschaftlicher Richtung von Vorteil. Den Absolventen von beruflichen Gymnasien kann das Vorpraktikum in einigen Studiengängen erlassen werden. Einschränkungen in der Wahl der Studiengänge bestehen nicht, d. h. ein Jura-, Germanistik- oder Lehramtsstudium wäre durchaus möglich.

2. Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in das berufliche Gymnasium sind in der Regel:

- ein mittlerer Bildungsabschluss

Dieser kann nachgewiesen werden durch:

  • das Abschlusszeugnis der Regelschule (Realschulabschluss)
  • das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe
  • gleichwertiger anerkannter Abschluss

- fachlich-leistungsmäßige Voraussetzungen

Diese sind durch Verordnungen geregelt.

  • bei Realschulabschluss; Danach muss in den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und im Wahlpflichtfach mindestens die Note „Gut“ im Zeugnis zum Schulhalbjahr erreicht worden sein oder anstelle der fehlenden Notenvoraussetzungen muss eine Empfehlung der abgebenden Schule vorliegen oder es muss eine Aufnahmeprüfung erfolgreich abgelegt werden.
  • bei gleichwertigem Abschluss; Hier muss das Zeugnis zum Schulhalbjahr einen Notendurchschnitt von mindestens 2,5 nachweisen, wobei die Fächer Sport, Religion und Ethik unberücksichtigt bleiben.
  • bei Schulunterbrechung; Sie muss die Dauer von einem Jahr überschreiten, jedoch höchstens drei Jahre betragen. Hier muss das Abschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 2,7 nachweisen (ohne Berücksichtigung der Fächer Sport, Religion und Ethik) und die Leistungen in allen Fächern müssen mindestens ausreichend bewertet worden sein.

(Vgl. auch Thüringer Schulordnung für das berufliche Gymnasium, §§ 6-11, vom 18. Juni 2009)

Die Aufnahme in das berufliche Gymnasium ist auch bei Vorliegen eines Jahreszeugnisses der Klassenstufe 10 eines allgemeinbildenden Gymnasiums möglich, wenn die Versetzungsvoraussetzung in Klassenstufe 11 erfüllt werden.

  • vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz)

Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.

3. Bewerbung für eine Ausbildung

Zur Bewerbung für die Ausbildung sind in der Regel nach dem Erhalt des Halbjahreszeugnisses der Klassenstufe 10, jedoch spätestens in dem durch das Thüringer Kultusministerium bekannt gegebenen Zeitraum (für das Schuljahr 2024/2025 vom 07.03.2024 - 13.03.2024), einzureichen:

  • Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses der Klassenstufe 10 bzw. des mittleren Bildungsabschlusses
  • ggf. eine Schullaufbahnempfehlung der besuchten Regelschule
  • 2 Passbilder
  • nach Erhalt des Abschlusszeugnisses ist innerhalb von 7 Tagen eine beglaubigte Kopie nachzureichen

    Darüber hinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt. Sofern Sie einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag beifügen, senden wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen gern zurück.

4. Organisation des Unterrichtes

Mit Beginn des Schuljahres 2008/09 wird auch im Bereich des beruflichen Gymnasiums die neue gymnasiale Oberstufe in Thüringen eingeführt.

Der Bildungsgang im beruflichen Gymnasium umfasst insgesamt 6 Schulhalbjahre:

11/1 und 11/2: Jahrgangsstufe 11 im Klassenverband als Einführungsphase

Hier werden einheitliche Voraussetzungen für den Unterricht in der Qualifikationsphase geschaffen. Nach der Jahrgangsstufe 11 erfolgt die Versetzung in die Qualifikationsphase, wenn die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

12/1, 12/2, 13/1 und 13/2: Jahrgangsstufen 12 und 13 in der Qualifikationsphase

Es werden die Kernfächer Deutsch und Mathematik, sowie Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau mit jeweils 4 Wochenstunden und Fächer mit grundlegendem Anforderungsniveau mit jeweils 2 bzw. 3 Wochenstunden unterrichtet (Seminarfach 1,5) (s. Stundentafel). 

Es besteht die Möglichkeit, nach bestandener Abiturprüfung in die 12. Klasse der Ausbildung zum Sozialassistenten aufgenommen zu werden und nach einem Jahr diesen Berufsabschluss zu erwerben. Hier erfolgt ergänzender fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht.

5. Kosten

Kopien und Skripte sind zu bezahlen.

6. Unterbringung

Um die Unterbringung bemühen sich die Schüler/innen selbst. Wohnheimplätze können beantragt werden:

Internationaler Bund
Gesellschaft für Beschäftigung und Soziale Dienste mbH

Am Herrenberg 3

07745 Jena

Tel. 03641 687230

7. Informationen und Sprechzeiten

Weitere Auskünfte erhalten Sie zu Informationstagen in der Schule. Außerdem stehen wir Ihnen für Gespräche und Beratungen zur Verfügung.